Wix Widerrufsbutton einrichten

Seit dem 19. Juni 2026 muss jede Website, die Verbrauchern in der EU etwas verkauft, eine Widerrufsfunktion bereitstellen (Art. 11a der Richtlinie 2011/83/EU, in Deutschland § 356a BGB). Wix bringt diese Funktion nicht mit. Diese Seite zeigt beide Wege – von Hand und als App – und die drei Stellen, an denen der erste Abmahnfall gezeigt hat, dass es schiefgeht.

Stand: 15. September 2026. Diese Seite ist eine technische Anleitung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Umsetzung im Einzelfall genügt, beurteilen Anwältinnen und Gerichte.

Zuerst: gilt die Pflicht für Ihre Wix-Website?

§ 356a Abs. 1 BGB spricht von „Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden“. Das Gesetz nennt weder „Shop“ noch „Einzelhandel“. Ein Coaching-Vertrag, ein Kursverkauf oder ein bezahlter Termin über Wix Bookings ist ein Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche wie jede Bestellung über Wix Stores.

Achtung, hier führt die Wix-Hilfe in die Irre. Der deutsche Hilfe-Artikel von Wix beginnt mit „Ab dem 19.06.2026 sind Verkäufer … verpflichtet, auf Einzelhandels-Websites einen Button zum Kündigen von Bestellungen anzuzeigen“. Beim Buttontext bleibt der Artikel fair: „Vertrag kündigen“ steht dort ausdrücklich nur als Beispiel, mit dem Hinweis, die lokalen Vorschriften zu prüfen. Der Rahmen bleibt trotzdem falsch – im sichtbaren Text des Artikels steht Widerruf kein einziges Mal, nur in der Adresse; Kündig… dagegen 18-mal, beginnend mit der Überschrift (Stand 9. 9. 2026). Kündigung (§ 312k BGB, laufende Verträge) ist aber etwas anderes als Widerruf (§ 356a BGB, Fernabsatz), und die Pflicht hängt auch nicht am „Einzelhandel“. Der gesetzliche Wortlaut ist „Vertrag widerrufen“ — den Wortlaut für alle 24 EU-Sprachen, und für Österreich gilt ab 1. Oktober 2026 § 13a FAGG haben wir aus den amtlichen Fassungen zusammengestellt. Wer der Anleitung folgt und brav die lokalen Vorschriften zum Buttontext prüft, baut deshalb weiterhin die falsche Funktion – und erfährt nirgends, dass § 356a zusätzlich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger verlangt, mit Inhalt und genauem Zeitpunkt.

Nicht jeder Vertrag trägt ein Widerrufsrecht – § 312g Abs. 2 BGB nennt die Ausnahmen (etwa Individualanfertigungen oder Termine für Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt). Die Funktion bereitzustellen und die Wirksamkeit im Einzelfall zu beurteilen sind aber zwei verschiedene Dinge.

Was die Funktion können muss

AnforderungWoraus
Schaltfläche, gut lesbar, mit den Worten „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung§ 356a Abs. 1 BGB
Ständig verfügbar und leicht zugänglich – ohne Login, ohne Konto, von jeder Unterseite erreichbar§ 356a Abs. 1, Abs. 2
Führt unmittelbar zu einem Formular für Name, Bezeichnung des Vertrags und eine E-Mail-Adresse§ 356a Abs. 2
Bestätigungsfläche mit den Worten „Widerruf bestätigen“§ 356a Abs. 3
Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, unverzüglich, mit Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs§ 356a Abs. 4
Hinweis in der Widerrufsbelehrung, dass die Funktion existiert und wo sie zu finden istArt. 6 Abs. 1 Buchst. h RL 2011/83/EU; Muster in Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB

Die letzte Zeile wird leicht übersehen: Die Funktion einzubauen ist die eine Pflicht, in der Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen die andere. Der Mustertext dafür steht weiter unten.

In Österreich gilt dasselbe ab dem 1. Oktober 2026 für danach geschlossene Verträge. Umgesetzt wurde die Richtlinie dort durch das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026), mit dem unter anderem das FAGG geändert wurde – so weist es die EU-Kommission in ihrer Liste der nationalen Umsetzungsmaßnahmen aus. Die häufig genannte Paragrafennummer (§ 13a FAGG) und die Angabe, der österreichische Text verlange für die Bestätigungsfläche „ausschließlich“ die Worte „Widerruf bestätigen“, stammen aus einer WKO-Information vom 29. Juli 2026; im geltenden FAGG-Text ließ sich das von hier aus nicht nachlesen. Für die Praxis ändert das nichts: Schaltfläche, Formular und Bestätigung sind dieselben wie in Deutschland.

Die drei Fehler, die im August 2026 abgemahnt wurden

Die Wettbewerbszentrale mahnte einen Shop ab, der eine Widerrufsfunktion hatte (berichtet von der IT-Recht Kanzlei am 21. August 2026; 390 EUR zzgl. USt. Abmahnkosten plus Unterlassungserklärung). Beanstandet wurden:

  1. Der Einstieg lag im Footer, ohne optische Hervorhebung, zwischen AGB- und Kontaktlinks.
  2. Die Beschriftung lautete „Widerruf & Rückgabe“ – nicht der gesetzliche Wortlaut.
  3. Drei weitere Zwischenschritte standen zwischen dem Klick und dem Formular.

Ein zweiter Fall (Verband Sozialer Wettbewerb, berichtet am 26. August, 416,50 EUR) betraf einen Shop ganz ohne Widerrufsfunktion. Gerichtsentscheidungen zu § 356a gibt es bislang keine.

Weg 1 – von Hand, mit Wix-Bordmitteln

  1. Neue Seite anlegen, z. B. /widerruf.
  2. Ein Formular einfügen mit den Feldern Name, Bestellnummer oder Vertragsbezeichnung, E-Mail-Adresse und optional einer Nachricht. Kein Login-Zwang, keine Pflicht zur Registrierung.
  3. Die Absende-Schaltfläche mit „Widerruf bestätigen“ beschriften.
  4. Auf jeder Seite einen sichtbaren Einstieg platzieren, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“, deutlich abgesetzt von AGB und Impressum – nach dem Abmahnfall besser nicht ausschließlich im Footer.
  5. Die automatische Antwortmail so einstellen, dass sie den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthält. Das ist der Schritt, an dem Wix-Formulare an ihre Grenze kommen: eine gewöhnliche Empfangsbestätigung nennt den Zeitpunkt des Eingangs meist nicht.
  6. Alle Erklärungen mit Zeitpunkt aufbewahren – Handelsbriefe sechs Jahre, Buchungsbelege acht (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO).

Machbar, aber die Schritte 5 und 6 bleiben Handarbeit, und genau sie sind der Nachweis, den man im Streitfall braucht.

Weg 2 – die App

Cooloff macht dieselben Schritte in einer Installation: die Schaltfläche mit dem gesetzlichen Wortlaut auf jeder Seite (in allen 24 EU-Sprachen, aus den amtlichen Texten der Richtlinie gelesen), ein Dialog, der direkt das Formular öffnet, die Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt und exaktem Zeitpunkt, und ein Protokoll in Ihrer eigenen Wix-Datensammlung mit CSV- und PDF-Export. Bei Wix Stores kommt die Zuordnung zur Bestellung, die Einschätzung der 14-Tage-Frist und die Stornierung mit Erstattung aus demselben Bildschirm dazu.

Über „Widerruf bestätigen“ steht der Hinweis auf Ihre Datenschutzerklärung. Verlinkt ist die Datenschutzerklärung, die Ihre Website bereits anzeigt: Die App erkennt den Link dazu auf der Seite. Findet die App keinen Link, steht der Hinweis ohne Link. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 28 Abs. 7 DSGVO: AVV ansehen.

Im Wix App Market ansehen

Kostenlos, im Rahmen Ihres Wix-Premium-Pakets (Apps mit eingebettetem Skript lassen sich nur auf Premium-Websites installieren). Ohne Monatslimit — die Zahl der Erklärungen und Eingangsbestätigungen ist nicht begrenzt. Direkt nach der Installation aktiv, mit dem Namen Ihrer Website vorausgefüllt; in den Einstellungen lässt sich alles anpassen.

Dieselbe App setzt auf Wunsch auch den EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung, der ab dem 27. September 2026 gilt (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960), und den Kündigungsbutton nach § 312k BGB.

Was Cooloff nicht tut. Es entscheidet nicht, ob ein Widerruf wirksam ist, und erteilt keine Rechtsberatung. Es stellt Schaltfläche, Formular und Eingangsbestätigung bereit und dokumentiert, was eingegangen ist.

Der Satz, den keine App für Sie schreiben kann

Die Funktion einzubauen erfüllt eine Pflicht. Die zweite steht in Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2673: Die vorvertraglichen Informationen müssen „Informationen über das Bestehen und die Platzierung der Widerrufsfunktion“ enthalten. Dieser Hinweis gehört in Ihre Widerrufsbelehrung – dorthin kommt keine App.

Sie müssen ihn nicht selbst formulieren. Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB, das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung, enthält dafür einen Gestaltungshinweis. Wer das Muster richtig verwendet, ist insoweit auf der sicheren Seite – eine schöner klingende Umformulierung nimmt genau diesen Schutz weg.

Der Gestaltungshinweis lässt eine Klammer offen: die Internetadresse „oder anderen geeigneten Hinweis darüber, wo die Widerrufsfunktion verfügbar ist“. Die Schaltfläche ist auf jeder Seite erreichbar, also beschreibt der folgende Text genau das – mit der Beschriftung, die das Gesetz vorgibt:

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ ausüben, die auf jeder Seite unseres Onlineshops erreichbar ist. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Alles ab „Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen“ ist der Gesetzestext unverändert; der erste Satz füllt die Klammer. Der Text steht auch in den Einstellungen der App zum Kopieren bereit. Er deckt eine Informationspflicht ab – ob Ihre Widerrufsbelehrung insgesamt stimmt, ist eine Frage an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, und dieser Text ist keine Rechtsberatung. Für Österreich liegt der dortige Mustertext hier nicht vor; er fehlt deshalb bewusst.

Häufige Fragen

Reicht ein Link im Footer?

Umstritten. Der abgemahnte Shop hatte genau das. Manche Checklisten halten „Header oder Footer, klar abgesetzt“ für ausreichend; die Wettbewerbszentrale hat einen Footer-Einstieg dennoch angegriffen. Sicherer ist ein auf jeder Seite sichtbarer, optisch abgesetzter Einstieg.

Genügt mein normales Kontaktformular?

Es erfüllt die Schritte 1 bis 3 vielleicht, aber selten Schritt 5: die Bestätigung mit Datum und Uhrzeit des Eingangs auf einem dauerhaften Datenträger.

Was ist der Unterschied zum Kündigungsbutton?

Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB, seit 1. Juli 2022) beendet laufende Verträge – Abos, Mitgliedschaften. Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB, seit 19. Juni 2026) betrifft den Widerruf von Fernabsatzverträgen. Wer Abos online abschließen lässt, braucht in der Regel beide – die Anleitung zum Kündigungsbutton auf Wix zeigt, was der Kündigungsbutton können muss.

Gilt das auch für Wix Bookings?

Das Gesetz stellt auf die Online-Benutzeroberfläche ab, nicht auf die Art der Ware. Dienstleistungen sind ebenso Fernabsatzverträge; ob im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach § 312g BGB.