Widerrufsbutton prüfen: die Checkliste

Seit dem 19. Juni 2026 brauchen Online-Händler eine Widerrufsfunktion (Art. 11a der Richtlinie 2011/83/EU, in Deutschland § 356a BGB). Ob App, eingebundenes Skript oder selbst gebaut: Mit diesen Punkten prüfen Sie jede Lösung. Zuerst, was das Gesetz verlangt, dann, was im Alltag den Unterschied macht.

Stand: 18. September 2026. Eine technische Checkliste; sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Teil 1: Was das Gesetz verlangt

PrüfpunktWoraus
1. Die Schaltfläche heißt „Vertrag widerrufen“ oder trägt eine entsprechende eindeutige Formulierung.§ 356a Abs. 1 BGB
2. Sie ist ständig verfügbar und leicht zugänglich: auf jeder Seite, ohne Login, ohne Kundenkonto.§ 356a Abs. 1, Abs. 2 BGB
3. Sie führt unmittelbar zu einem Formular für Name, Bezeichnung des Vertrags und E-Mail-Adresse.§ 356a Abs. 2 BGB
4. Abgeschickt wird über eine Fläche „Widerruf bestätigen“.§ 356a Abs. 3 BGB
5. Die Eingangsbestätigung geht unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger raus, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Prüfen Sie, ob sie immer und automatisch verschickt wird, nicht nur auf Wunsch.§ 356a Abs. 4 BGB
6. Ihre Widerrufsbelehrung weist auf die Funktion hin und sagt, wo sie zu finden ist.Art. 6 Abs. 1 Buchst. h RL 2011/83/EU; Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB

In Österreich gilt dasselbe ab 1. Oktober 2026 nach § 13a FAGG. Der Wortlaut in allen 24 EU-Sprachen: Übersicht. Einrichtung und Mustertext für Punkt 6: Anleitung für Wix.

Teil 2: Was im Alltag den Unterschied macht

Diese Punkte schreibt das Gesetz nicht vor. Sie entscheiden aber, ob Sie einen Widerruf rechtzeitig bemerken und ob Sie im Streitfall etwas in der Hand haben.

PrüfpunktWarum
7. Jede Erklärung wird mit Zeitpunkt gespeichert, lässt sich exportieren, und ihr Inhalt lässt sich später belegen, etwa über einen Prüfwert, den jeder nachrechnen kann.Ob und wann eine Erklärung einging, ist im Streitfall die erste Frage.
8. Sie selbst erhalten jede Erklärung per E-Mail, nicht erst beim nächsten Blick in ein Dashboard.Die Erstattung ist binnen 14 Tagen fällig (§ 357 Abs. 1 BGB).
9. Knopf und Formular sind barrierearm: per Tastatur bedienbar, mit beschrifteten Feldern und ausreichendem Kontrast, auch in Ihrer Farbe.Für viele Online-Shops gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
10. Die Erklärungen liegen bei Ihnen, und für die Verarbeitung gibt es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.Widerrufserklärungen enthalten personenbezogene Daten.
11. Bestelldaten zeigt das Formular erst, wenn die Person belegt, dass die Bestellung ihre ist, etwa über einen Code an die E-Mail-Adresse der Bestellung.Sonst sieht jeder mit Bestellnummer und E-Mail-Adresse, was ein anderer bestellt hat.
12. Die Erklärung wird der Bestellung zugeordnet, und Stornierung und Erstattung lassen sich von dort anstoßen.Spart den Abgleich von Hand.
13. Ein vorhandener Link „Vertrag widerrufen“ kann das Formular öffnen, ohne zweiten, schwebenden Knopf.Viele Shops haben den Link schon im Fußbereich.
14. Sie können den ganzen Ablauf selbst testen, ohne dass jemand widerruft.Sonst sehen Sie erst beim ersten echten Widerruf, was Ihre Kundschaft erhält.

Und Cooloff?

Cooloff ist eine kostenlose App im Wix App Market. Sie bringt die Punkte 1 bis 5 und 7 bis 14 mit. Punkt 6 bleibt Ihre Aufgabe, den Mustertext finden Sie in der Anleitung.

Cooloff im Wix App Market