Rückzahlung nach Widerruf: bis wann Händler erstatten müssen
Nach einem wirksamen Widerruf muss der Händler die Zahlungen des Kunden zurückgewähren: unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen. Die Frist beginnt für den Händler mit dem Zugang der Widerrufserklärung, nicht erst mit der Rücksendung der Ware.
Gezählt wird ab dem Tag nach dem Eingang (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Frist endet mit dem Ablauf des 14. Tages (§ 188 Abs. 1 BGB).
Der Wortlaut
§ 355 Abs. 3 BGB
„Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung.“
§ 357 Abs. 1 BGB
„Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.“
Wie die 14 Tage gezählt werden
Der Tag des Eingangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB), und die Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB). Geht der Widerruf an einem Freitag ein, ist der 14. Tag der Freitag zwei Wochen später. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, tritt an seine Stelle der nächste Werktag (§ 193 BGB). Der Rechner zeigt den 14. Tag ohne diese Verschiebung, weil Feiertage je nach Bundesland verschieden sind. Er liegt deshalb nie nach dem gesetzlichen Fristende.
Was zurückzuzahlen ist
- Alle empfangenen Zahlungen, auch die für die Lieferung (§ 357 Abs. 2 BGB). Ausgenommen sind Mehrkosten, wenn der Kunde eine andere als die günstigste angebotene Standardlieferung gewählt hat.
- Mit demselben Zahlungsmittel, das der Kunde verwendet hat, außer es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten (§ 357 Abs. 3 BGB).
Wann die Rückzahlung verweigert werden darf
§ 357 Abs. 4 BGB
„Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.“
Österreich
Nach § 14 Abs. 1 FAGG sind die Zahlungen „unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten“. Bei Verträgen über Waren darf der Unternehmer die Rückzahlung nach Abs. 3 verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder ihm der Verbraucher die Rücksendung nachgewiesen hat, außer er hat angeboten, die Ware selbst abzuholen.
Andere EU-Staaten
Die Regel stammt aus Art. 13 der Richtlinie 2011/83/EU. Der Unternehmer hat alle Zahlungen „unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er gemäß Artikel 11 über den Entschluss des Verbrauchers informiert wird, den Vertrag zu widerrufen“.
Was Cooloff dabei tut
Cooloff ist eine kostenlose Wix-App für den Widerrufsbutton. Für jeden eingegangenen Widerruf zeigt sie im Dashboard, auf der Bestellseite und in der E-Mail-Kopie an Sie den Tag, an dem eine Rückzahlung fällig wäre, mit der einschlägigen Vorschrift (§ 357 BGB, § 14 FAGG oder Art. 13 der Richtlinie) und immer mit dem Zusatz „falls der Widerruf wirksam ist“. Cooloff im Wix App Market.