Kündigungsbutton auf Wix einrichten
Seit dem 1. Juli 2022 muss eine Website, über die Verbraucher Abos, Mitgliedschaften oder andere laufende, bezahlte Verträge abschließen können, auch das Kündigen online ermöglichen – mit einer Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB. Auf Wix betrifft das vor allem Websites mit bezahlten Plänen, Mitgliedschaften und laufenden Kursen. Diese Seite zeigt, was die Schaltfläche können muss, und beide Wege: von Hand und als App.
Stand: 23. September 2026. Diese Seite ist eine technische Anleitung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Umsetzung im Einzelfall genügt, beurteilen Anwältinnen und Gerichte.
Zuerst: gilt die Pflicht für Ihre Wix-Website?
§ 312k BGB greift, wenn Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag schließen können, der Sie zu einer laufenden, bezahlten Leistung verpflichtet – ein Dauerschuldverhältnis. Typisch auf Wix: Mitgliedschaften und Abos, laufende Kurse, Coaching-Programme, Zugang zu bezahlten Inhalten. Ausnahmen nennt § 312k Abs. 1 Satz 2 BGB, etwa für Finanzdienstleistungen.
Anders als der Widerrufsbutton ist der Kündigungsbutton rein deutsches Recht; eine EU-Richtlinie steht nicht dahinter. Er gilt seit dem 1. Juli 2022.
Was die Funktion können muss
| Anforderung | Woraus |
|---|---|
| Schaltfläche, gut lesbar, mit nichts anderem als den Worten „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung | § 312k Abs. 2 Satz 2 BGB |
| Die Schaltflächen und die Bestätigungsseite sind ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich | § 312k Abs. 2 Satz 4 |
| Führt unmittelbar zu einer Bestätigungsseite, die abfragt: Art der Kündigung und bei außerordentlicher Kündigung den Kündigungsgrund, Angaben zur eindeutigen Identifizierbarkeit, die eindeutige Bezeichnung des Vertrags, den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll, und eine Adresse für die schnelle elektronische Übermittlung der Bestätigung | § 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 |
| Bestätigungsschaltfläche mit nichts anderem als den Worten „jetzt kündigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung | § 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 |
| Der Verbraucher kann seine Erklärung mit Datum und Uhrzeit der Abgabe auf einem dauerhaften Datenträger speichern – so, dass erkennbar ist, dass sie durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegeben wurde | § 312k Abs. 3 |
| Sofortige Bestätigung auf elektronischem Wege in Textform mit Inhalt der Erklärung, Datum und Uhrzeit des Zugangs und dem Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll | § 312k Abs. 4 |
Nennt der Verbraucher keinen Zeitpunkt, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt (§ 312k Abs. 5 BGB). Die Bestätigung muss sofort kommen – bei § 356a heißt es „unverzüglich“, hier „sofort“.
Kündigen ist nicht Widerrufen
Die beiden Schaltflächen sind leicht zu verwechseln. Der Kündigungsbutton (§ 312k BGB, seit 1. Juli 2022) beendet laufende Verträge für die Zukunft. Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB, seit 19. Juni 2026) macht einen Fernabsatzvertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig. Wer Abos online abschließen lässt, braucht in der Regel beide – mit jeweils eigenem Wortlaut: „Verträge hier kündigen“ und „jetzt kündigen“ hier, „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“ dort.
Weg 1 – von Hand, mit Wix-Bordmitteln
- Neue Seite anlegen, z. B.
/kuendigen. - Ein Formular einfügen mit: Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich), Kündigungsgrund (bei außerordentlicher Kündigung), Name, Bezeichnung des Vertrags (z. B. Kunden- oder Vertragsnummer), gewünschter Beendigungszeitpunkt und E-Mail-Adresse für die Bestätigung.
- Die Absende-Schaltfläche mit „jetzt kündigen“ beschriften.
- Auf jeder Seite einen sichtbaren Einstieg „Verträge hier kündigen“ platzieren, der direkt auf diese Seite führt – ohne Umfrage, Halteangebot oder Login davor.
- Die automatische Antwortmail so einstellen, dass sie Inhalt der Erklärung, Datum und Uhrzeit des Zugangs und den Beendigungszeitpunkt enthält.
- Dem Verbraucher ermöglichen, seine Erklärung mit Datum und Uhrzeit zu speichern (§ 312k Abs. 3). Empfehlung: jede Erklärung mit Zeitpunkt aufbewahren.
Das Beenden des Abos selbst – etwa in Wix Pricing Plans – bleibt danach ein eigener Schritt.
Weg 2 – die App
Cooloff bringt den Kündigungsbutton als zweite Funktion neben dem Widerrufsbutton mit. Sie ist ausgeschaltet, bis Sie sie in den Einstellungen einschalten. Dann gibt es auf jeder Seite die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“, einen Dialog, der direkt die Bestätigungsseite mit den gesetzlichen Feldern öffnet, die Schaltfläche „Jetzt kündigen“, eine speicherbare Kündigungserklärung mit Datum und Uhrzeit und die Kündigungsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, exaktem Zeitpunkt des Zugangs und gewünschtem Beendigungszeitpunkt. Nennt der Verbraucher keinen Zeitpunkt, sagt die Bestätigung, dass der Beendigungszeitpunkt gesondert mitgeteilt wird – diese Mitteilung schicken Sie selbst.
Jede Kündigung landet in derselben Übersicht wie die Widerrufe, in Ihrer eigenen Wix-Datensammlung, mit CSV- und PDF-Export. Das Abo selbst beenden Sie danach in Ihrem System, zum Beispiel in Wix Pricing Plans.
Kostenlos, im Rahmen Ihres Wix-Premium-Pakets (Apps mit eingebettetem Skript lassen sich nur auf Premium-Websites installieren). Ohne Monatslimit für Erklärungen und Bestätigungen.
Häufige Fragen
Muss sich der Kunde vorher einloggen?
Das Gesetz verlangt eine Schaltfläche, die ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich ist, und lässt die Identifizierung über die Angaben auf der Bestätigungsseite zu. Cooloff verlangt keinen Login.
Darf ich vor der Kündigung ein Halteangebot zeigen?
Die Schaltfläche muss unmittelbar zur Bestätigungsseite führen (§ 312k Abs. 2 Satz 3 BGB). Ein Zwischenschritt mit Angeboten oder Umfragen vor dem Formular passt dazu nicht.
Gilt das auch für Pläne, die nur einmal bezahlt werden?
Entscheidend ist ein Vertrag über eine laufende, bezahlte Leistung, nicht die Zahlungsweise. Ob Ihr Plan darunterfällt, ist eine Frage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.
Brauche ich zusätzlich den Widerrufsbutton?
Wenn Verbraucher über Ihre Website Fernabsatzverträge schließen, ja – seit dem 19. Juni 2026. Die Anleitung zum Widerrufsbutton zeigt die Unterschiede im Detail.